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Bedingungen der Teilnahme an Veranstaltungen,
die durch das Reiseunternehmen WAMA-TOUR organisiert werden


1. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Reiseunternehmens WAMA-TOUR gilt als abgeschlossen, wenn:

  • der Teilnehmer die Reiseanmeldung zurücksendet,
  • der Teilnehmer und das Reiseunternehmen einen Vertrag unterzeichnen,
  • der Teilnehmer die Anzahlung in Höhe von 150,- EUR pro Person auf das im Vertrag genannte Konto des Reiseunternehmers überweist.

2. Der Restbetrag wird vom Teilnehmer zum im Vertrag genannten Termin eingezahlt. Nichteinhaltung dieser Vorschrift bedeutet den Verzicht auf die Reiseveranstaltung und berechtigt das Reisebüro, den Teilnehmer, nach vorheriger Benachrichtigung über diese Tatsache, von der Teilnehmerliste zu streichen.

3. Verzichtet der Teilnehmer auf die Teilnahme an der Veranstaltung aus persönlichen Gründen, so soll er das Reiseunternehmen unverzüglich persönlich bzw. schriftlich davon in Kenntnis setzen. Die Kosten, die der auf die Reiseveranstaltung verzichtende Teilnehmer zu tragen hat, werden den tatsächlichen und nachgewiesenen Kosten, die aus diesem Grund vom Reiseunternehmen getragen werden, entsprechen.

4. Der Teilnehmer darf für den von ihm gebuchten Platz eine andere Person, die alle für die Teilnahme erforderlichen Bedingungen erfüllt, zur Veranstaltung anmelden. Solche Anmeldung soll rechtzeitig erfolgen, damit alle Formalitäten noch erledigt werden können.

5. Die Teilnehmer können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen.

6. Das Reiseunternehmen behält sich das Recht vor, die Reiseveranstaltung aus folgenden Gründen abzusagen:

  • die im Veranstaltungsprogramm festgesetzte Mindestteilnehmerzahl wurde nicht erreicht,
  • höhere Gewalt
In solchen Fällen erstattet das Reiseunternehmen den vollen Preis der Reiseveranstaltung.

7. Die Frist für die Absage der Veranstaltung wegen der Anmeldung einer kleineren Teilnehmeranzahl als die im Veranstaltungsprogramm festgesetzte Mindestteilnehmerzahl ist nicht kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der Teilnehmer wird von der entstandenen Situation schriftlich in Kenntnis gesetzt.

8. Wird die Reiseveranstaltung aus Gründen, die nicht am Kunden liegen, abgesagt, ist der Kunde berechtigt:

  • an einer Ersatzveranstaltung vom gleichen bzw. höheren Standard teilzunehmen,
  • an einer Veranstaltung vom niedrigeren Standard teilzunehmen, falls er sein Einverständnis dazu erklärt und das Reiseunternehmen die Preisdifferenz zurückerstattet,
  • auf die Veranstaltung zu verzichten und sofortige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen zu fordern.

9. Werden während der Reiseveranstaltung die im Vertrag genannten Leistungen gegen andere, hinsichtlich der Qualität und der Attraktivität gleichwertige ausgetauscht, ermächtigt dies den Teilnehmer nicht, die Erstattung der für die geplanten Leistungen erfolgten Zahlung zu fordern.

10. Sollte die im Punkt 8 genannte Ersatzleistung allerdings nicht möglich sein oder der Teilnehmer aus berechtigten Gründen ihr nicht zustimmen, hat er das Recht, eine entsprechende Herabsetzung des Preises der Veranstaltung zu verlangen und die Wiedergutmachung für den aus diesem Grunde entstandenen Schaden geltend zu machen.

11. Eine mangelhafte Leistung, die auf Handlungen bzw. Unterlassungen Dritter, die an der Erbringung der Ersatzleistung nicht teilnehmen, falls dies nicht vorhersehbar bzw. vermeidbar oder die höhere Gewalt war, zurückzuführen ist, wird nicht als solche aufgefasst.

12. Falls der Teilnehmer während der Veranstaltung eine mangelhafte Durchführung der im Programm geplanten Leistungen feststellt, wird er aufgefordert, das Reiseunternehmen bzw. seinen Vertreter unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Auf dieser Grundlage ist er berechtigt, eine Reklamation beim Reiseunternehmen spätestens innerhalb von 36 Monate nach dem Ende der Reiseveranstaltung einzureichen.

13. Jegliche Reklamationen werden vom Reiseunternehmen unverzüglich, aber nicht später als innerhalb von 36 Monate nach ihrer Meldung behandelt.

14. Damit die Reiseveranstaltung störungsfrei verläuft, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen des Vertreters des Reiseunternehmens und die Bestimmungen der "Teilnahmebedingungen" zu befolgen.

15. Das Reiseunternehmen verpflichtet sich, den Teilnehmer der Reiseveranstaltung von den Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Sanitärvorschriften der Länder, die er besuchen wird, in Kenntnis zu setzen. Für die Nichteinhaltung vorstehend beschriebener Vorschriften haftet der Teilnehmer.

16. Die Teilnehmer inländischer Reiseveranstaltungen werden bei der Versicherungsgesellschaft INTER Polska gegen Unfallfolgen, und bei Auslandsveranstaltungen auch gegen Behandlungskosten, versichert.

17. Jegliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Reiseveranstaltung entstehen können, werden gütlich beigelegt. Falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist, dann sollen darüber die der Art und dem Gewicht der Angelegenheit entsprechenden Gerichte, gemäß den Vorschriften der polnischen Zivilprozessordnung (Kodeks postepowania cywilnego), entscheiden.

18. In Angelegenheiten, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht geregelt sind, finden die Vorschriften des polnischen BGB (Kodeks Cywilny), des Gesetzes über touristische Dienstleistungen sowie die Regelungen über den Wettbewerbsschutz und die Verbraucherrechte Anwendung.

 

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